Wie wir wissen sagt ein Bild mehr als tausend Worte.
Das Thema Bilder oder generell visuelle Medien zählt aktuell zu den größten rechtlichen Herausforderungen im Social Web, wie auch eine Leser-Umfrage im Rahmen der Buchverlosung von „Social Media und Recht“ hier im Blog ergeben hat.
Das kann ich gut nachvollziehen, denn dazu fallen auch mir spontan einige Fragen ein… Welches Bild darf ich für meinen Blog nutzen? Darf ich meinen Blogartikel mit dem Bild dann auch über soziale Medien bewerben? Muss ich den Urheber nennen oder sogar verlinken? Muss dieser Hinweis auf dem Bild platziert werden oder im Text?
Ein heikles Thema! Bei der Verwendung von Bildern Dritter ist immer Vorsicht geboten, aber wo genau liegen die Gefahren und wie finde ich heraus, ob und für welche Zwecke ich ein Bild nutzen darf?
Dieser Beitrag ist der zweite in der Reihe „Content Design – Visuelle Medien im Internet finden und gefahrlos nutzen“. Weitere Beiträge:
Die Rechtsanwältin Kathrin Schürmann beantwortet einige der oben gestellten Fragen im Dr. Web Magazin, wobei für sie ganz klar gilt: Keine Verwendung von Fotos ohne Lizenz. Sie empfiehlt auch über erworbene Lizenzen Buch zu führen um bei nachträglichen Lizenzänderungen seine Rechte zu kennen.
Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Bildern in Social Networks, denn viele Plattformen lassen sich Nutzungsrechte von Bildern in Beiträgen übertragen. Doch nur in den seltensten Fällen sind wir selbst zur Unterlizensierung befugt. Eine Verwendung solcher Bilder ist aufgrund dieses Verstoßes also abmahnfähig!
Hinzu kommt, dass auch selbst geschossene Fotos nicht immer frei verwendbar sind, da ggfs. das Motiv geschützt sein kann. Der Fotograf Henri Cartier-Breson sagte einst:
„Fotografieren ist wie Bogenschießen: Richtig zielen, schnell schießen, abhauen“
Nur ist das Abhauen gerade im Social Web so gut wie unmöglich…
Christian Solmecke und Jakob Wahlers erklären den Unterschied zwischen dem Recht am Bild (=Urheberrecht) und dem Recht am Motiv sehr gut in ihrem Werk „Recht im Social Web“. Zudem gehen sie auf die verschiedenen Arten von Bildern ein (z.B. Fotografien oder Grafiken) und unterscheiden die Art der Verwendung (z.B. Rezensionen, Berichterstattung, Teilen und Verlinken von Bildern oder der Abbildung zum Weiterverkauf).
Thomas Schwenke hat für diesen Zweck in seinem Buch „Social Media Marketing & Recht“ (Rezension lesen) eine Checkliste mit wichtigen Fragen zusammengestellt, die du vor der Verwendung eines Bildes beantworten solltest. Mit seiner Erlaubnis habe ich sie visuell etwas aufpoliert, sodass du sie (völlig risikofrei!) über Facebook & Co. teilen kannst ;-)
Je nachdem wie deine Antworten auf diese Fragen ausfallen, darfst du ein Bild ohne weitere Vorkehrungen verwenden (wenn kein Schutz besteht, du eine Einwilligung hast oder es ausnahmsweise nutzen darfst) oder eben nicht. Dann solltest du, sofern es dir möglich ist, die entsprechenden Rechteinhaber zu kontaktieren, zunächst den Sachverhalt klären oder auf ein anderes Bild ausweichen.
Das Zitat als Ausnahme vom Grundsatz des Zustimmungserfordernisses sowie eine weitere beschreibt Dr. Carsten Ulbricht auch in seinem Buch:
- Fremde Inhalte als Zitate verwenden
Das Zitatrecht (§ 51 UrhG für alle die es nachschlagen möchten) ermöglicht die Verwendung geschützter Werke unter gegebenen Voraussetzungen. Hierzu zählt die Kennzeichnung, z.B. durch Anführungszeichen, ein angemessenes Verhältnis der kopierten Inhalte zu den eigenen sowie eine entsprechende Quellenangabe des Zitats. - Creative Commons Lizenzmodelle
Die Creative Commons (kurz CC) sind ein System vorformulierter Lizenzverträge die es Autoren ermöglichen – ähnlich dem Prinzip „Open Source“ – der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte einzuräumen. Im nächsten Beitrag dieser Reihe werde ich noch näher auf dieses System eingehen, da viele Stockarchive Bilder unter der CC-Lizenz kostenlos zur Verfügung stellen.
Eine Unsicherheit bleibt jedoch auch bei CC-lizensierten Bildern aus Stockarchiven, so viel kann ich schon vorwegnehmen: Wir wissen nämlich nie genau, ob die Bilder dort wirklich vom Urheber selbst oder zumindest mit dessen Einverständnis zur Verfügung gestellt wurden.
Der sicherste Weg Bilder online zu verwenden ist meiner Ansicht der, und so versuche ich es auch hier im Blog zu handhaben, Bilder bzw. Grafiken selbst zu erstellen oder zumindest von zuverlässigen Quellen zu beziehen. Bestenfalls mit einer schriftlichen Nutzungserlaubnis.
Und sind wir doch mal ehrlich: ein paar Cent pro Bild zu bezahlen ist wirklich nicht die Welt, oder? Vor allem wenn wir bestimmte Motive immer wieder verwenden können…
Du bist gefragt! Wie sicherst du dich bei der Verwendung von Fotos online ab?
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Recht im Online-Marketing
Christian Solmecke schildert hier für Laien verständlich anhand von aktuellen Rechtsfällen, wie rechtssicheres Marketing funktioniert.
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Robert ist Autor des Bestsellers „Content Design“ (Hanser Verlag), unabhängiger Content-Stratege und Gründer dieses Magazins (ehem. „toushenne.de“). Daneben lehrt er Content-Marketing an der FH JOANNEUM sowie Content Design an der ZHAW. Mit über zehn Jahren Erfahrung aus dem Agenturgeschäft, E-Commerce- & SaaS-Unternehmen sowie zahlreichen Freelance-Projekten mit führenden Marken wie Adobe, Bike24 und contentbird, entwickelt er wirksame Strategien für die Optimierung des Content ROI.